Hallenbad Sokolov
Betreiber: Sokolovská bytová s.r.o.
Besucherordnung
des Hallenbads in Sokolov
Artikel I
Eintritt ins Hallenbad
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Der Eintritt ins Hallenbad ist
nur mit einer gültigen Eintrittskarte, ggf. Chip-Karte gestattet, die
während der Öffnungszeiten an der Kasse (im Vorraum des Hallenbads)
gegen Bezahlung erhältlich ist.
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Soweit die Kapazität des
Hallenbads gefüllt ist (250 Personen im Schwimmbecken, 12 Besucher in
der Sauna), ist der Eintritt vorübergehend – bis das Hallenbad
entsprechend frei gemacht wurde - geschlossen.
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Kinder dürfen das Hallenbad
nur in Begleitung einer mindestens 18-jährigen Person besuchen.
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Durch den Ankauf einer
Eintrittskarte sowie den Durchgang durch die Drehtür
unterzieht/unterwirft sich jeder Besucher freiwillig den Bestimmungen
dieser Besucherordnung und hat die Anweisungen aller verantwortlichen
Mitarbeiter des Hallenbads zu beachten.
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Jeder Besucher hat das
Hallenband über die Drehtür mit einer gültigen Eintrittskarte zu
verlassen. Sollte die zeitbedingte Gültigkeit der Eintrittskarte vor dem
Verlassen des Hallenbads erloschen sein, so ist von dem Besucher der
Fehlbetrag an der Kasse nachzuzahlen.
Artikel II
Ausschluss eines Hallenbad-Besuches
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Der Eintritt ins Hallenbad ist
alkoholisierten Personen, Personen unter Einfluss von Rauschgift, bzw.
allen Personen mit einer die anderen Sauna-Besucher gefährdenden
Krankheit, Personen mit Fieber, Entzündung der Augenbindehaut,
Hautausschlag, einer vereiterten Wunde oder eitrigem Ausfluss,
Überträgern von Darmkrankheiten sowie verlausten Personen nicht
gestattet. Nicht gestattet ist der Eintritt auch Personen unter
Quarantänenschutz wegen einer Infektionskrankheit in einer Gemeinschaft,
den Mitgliedern einer Familie, in der eine ansteckbare Krankheit
ausgebrochen ist und der Kranke von den anderen nicht isoliert wird.
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Der Schwimmbadbesuch ist für
Kinder unter 1 Jahr nicht gestattet.
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Ohne Anspruch auf
Rückerstattung des Eintrittsgelds wird aus der Sauna derjenige Besucher
verwiesen, der diese Besucherordnung trotz Vermahnung verletzt oder die
Anweisungen des verantwortlichen Hallenbad-Personals nicht befolgt bzw.
sich anderweitig anstandswidrig und störend verhält. Sollte der Besucher
in einem solchen Falle das Hallenbad auf Auffordern hin nicht verlassen,
kann er von einer verantwortlichen Person des Hallensbads ausgeführt
werden, bzw. es können die Sicherheitsorgane eingeschaltet werden.
Artikel III
Betriebsanweisungen für die
Hallenbad-Besucher
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Der Besucher übt nach dem
Betreten des Hallenbads folgendes in der angegebenen Reihenfolge aus:
- Ankauf
einer gültigen Eintrittskarte bzw. Einlösung des Abonnements
- Übernahme
eines zum Absperren des Kleiderschrankes bestimmten Schlosses inkl.
Schlüssel gegen Pfand-Geld
- Durchgang
durch die Drehtür
- Ausziehen
von Schuhen an der vorgesehenen Stelle
- Benutzung
des Kleiderschrankes oder eines Umkleideraumes für Gruppen
- Duschen
und Waschen mit Seife ohne Badebekleidung
- Abtrocknen
vor dem Betreten des Schwitzraumes
- Benutzung
des Schwimmbeckens bzw. der Sauna oder des Familienstudios (R-Studio)
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Der Besucher hat an der dafür
vorgesehenen Stelle seine Schuhe auszuziehen und diese in eine Tüte zu
geben. Die Schuhe sind anschließend mitzunehmen und im Kleiderschrank
bzw. im Umkleideraum für Gruppen zu verwahren.
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Das Aus- und Anziehen ist
lediglich in den entsprechenden Umkleideräumen für Herren und Damen
gestattet. Die Bekleidung darf nur in den Kleiderschränken bzw. im
Umkleideraum für Gruppen abgelegt werden. Der Eintritt in die
Umkleideräume ist den gegengeschlechtlichen Personen untersagt.
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Aus hygienischen Gründen hat
jeder Besucher nach dem Verlassen der Umkleideräume das WC sowie die
Duschen zu benutzen. Beim Duschen hat sich jeder ohne Badebekleidung
gründlich einzuseifen und sauber zu duschen. Das Duschen mit der
Badebekleidung gilt als ungründlich und unausreichend, die Seife hält
sich in der Badebekleidung fest und verunreinigt anschließend sehr das
Wasser im Schwimmbad.
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Jeder Besucher hat eine
anständige und saubere Badebekleidung zu tragen. Er hat die Grundsätze
eines sittlichen und anständigen Verhaltens zu wahren. In Unterhosen,
shorts oder Slips darf nicht ins Wasser gestiegen werden. Für Kinder ab
1 Jahr sind gummibandsichere Badehöschen obligatorisch.
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Aus Sicherheitsgründen ist die
Benutzung des Schwimmbeckens ohne Aufsichtspersonal nicht zulässig.
Nichtschwimmer und Schlechtschwimmer dürfen nur an den für
Nichtschwimmer vorgesehenen Stellen baden. Im Interesse der eigenen
Sicherheit ist jede Entscheidung des verantwortlichen Personals zu
befolgen.
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Alte bzw. körperlich
behinderte Personen haben sich auf den nassen rutschunsicheren Flächen
im ihrem Eigeninteresse vorsichtig zu bewegen und ein Ausrutschen, ggf.
Unfall zu vermeiden. Der Betreiber des Hallenbads ist für keine Schäden,
Verletzungen und Unfälle verantwortlich, die sich die Besucher durch ihr
eigenes unvorsichtiges Verhalten oder Nichtbeachtung dieser
Besucherordnung zugefügt haben.
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Die Besucher haben die
Ausstattung des Hallenbands zu schonen und nicht zu beschädigen, sowie
sparsam mit dem Wasser umzugehen. Die Besucher haben alle Schäden oder
Verluste zu decken, die vollständig oder teilweise durch sie an der
Ausstattung des Hallenbads bzw. am Vermögen von Dritten verursacht
wurden. Jeder Besucher hat für den Verlust eines ausgeliehenen
Gegenstandes einen Schadensersatz zu erbringen.
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Größere Geldbeträge,
Wertsachen und Vermögensgegenstände hat jeder Besucher in einem
Schließfach abzulegen. Die Verwahrung von Gegenständen wird kostenlos
angeboten, ein Pfand-Geld für die Anmietung des Schließfaches beläuft
sich auf 50,-- Kè.
Alle im Hallenbad gefundenen Sachen sind an der Kasse abzugeben, dort
erfolgt umgehend eine Eintragung ins Buch der Findsachen.
Artikel IV
Untersagte Tätigkeiten im Hallenbad
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Im gesamten Hallenbad herrscht
ein strenges Raucherverbot.
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Das Betreten von
gegengeschlechtlichen Räumlichkeiten ist untersagt, ebenso das Betreten
von Räumlichkeiten, die für das Personal oder andere Personen (z.B.
Behinderte) bestimmt sind.
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Die Umkleideräumlichkeiten und
das Hallenbad sind nur mit ausgezogenen Schuhen zu betreten.
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Es ist jede Handlung
untersagt, die die Personensicherheit und Ordnung im Hallenbad stört
oder mit Lärm belästigt.
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Der Eintritt ins Hallenbad ist
ohne voriges Duschen und Waschen mit Seife ohne Badebekleidung nicht
gestattet. Der Eintritt ist nur mit Badebekleidung gestattet.
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Ins Hallenbad dürfen keine
Kaugummi, Glassachen, scharfkantige und sonstige die Sicherheit der
Besucher gefährdende Gegenstände hineingetragen werden.
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Speisen und alkoholische oder
alkoholfreie Getränke dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Stellen
eingenommen werden.
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Ins Hallenbad dürfen keine
Tiere mitgebracht werden.
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Rasieren, Maniküre, Pediküre,
Zähneputzen, Dauerwelle oder Haarfärben sind im Hallenbad untersagt.
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Das Spucken auf den Boden oder
ins Wasser ist untersagt.
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Im Hallenbad darf man nicht
laufen, einander untertauchen, andere ins Wasser stürzen oder werfen,
ins Wasser springen (außer dafür vorgesehenen Stellen – Startplätze oder
Springbrett) sowie sich gegenseitig mit Wasser bespritzen oder andere
Besucher durch plantschen belästigen.
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Das Urinieren ins Wasser ist
strengstens verboten, ebenso das Mund- und Nasenspülen im Wasser, beim
Baden Hautcreme oder Salben zu benutzen und das Wasser oder die
Hallenbadräumlichkeiten sonst zu verunreinigen.
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Die Benutzung eigener
Elektrogeräte, die Ausstattung des Hallenbads zu versetzen, die
Noteinrichtungen oder Erste-Hilfe-Rufe zu missbrauchen ist untersagt.
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Die Verstellung von
Heizreglern, lufttechnischen, elektrischen und sonstigen Einrichtungen
ist untersagt.
Artikel V
Abschließende Bestimmungen
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Für die Erste-Hilfe-Leistung
bei Unfällen und Übelkeit im Hallenbad ist die dafür vorgesehene und
sichtlich ausgeschilderte Erste-Hilfe-Stelle – Raum des Schwimmmeisters
– bestimmt. Die Erste-Hilfe wird kostenlos geleistet. Der
Erste-Hilfe-Kasten befindet sich im Raum für das Sauna-Personal.
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Der Betroffene hat bei
jedweder Verletzung oder Übelkeit die übrigen Besucher um Hilfe zu
bitten, die wiederum einen zuständigen Mitarbeiter des Hallenbads zu
rufen haben und bei der Hilfeleistung behilflich sind.
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Eine Verletzung dieser
Besucherordnung kann strafrechtlich verfolgt werden.
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Diese Besucherordnung –
Kurordnung ist für alle Besucher der Sauna und alle im Hallenbad
arbeitenden Mitarbeiter verbindlich.
Gültigkeit ab 1.
Februar 2008
Ausgearbeitet von: Karel Koutecký,
Leiter des Hallenbads
Genehmigt durch: Ing. Karel
Rambousek, Prokuristen der Gesellschaft
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